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Unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
AGB & Regeln
Hier findest du alle notwendigen Informationen für die Nutzung unseres Kletterzentrums. Diese umfassen nicht nur die allgemeine Benutzerordnung mit Ausführungen zur Benutzerberechtigung, sondern auch Vertragsbedingungen für Abonnements, Kurse und Gruppen, und weiteres.
Des weiteren wird in den Hallenregeln und ergänzenden Kletter-/Boulderregeln grundsätzliches für die Benutzung von Kletter- und Boulderanlagen geklärt.
Allgemeine Benutzungsordnung
Betreiber: Sektion Freiburg-Breisgau des Deutschen Alpenvereins e.V., Lörracher Str.20a in 79115 Freiburg
Gültig ab dem 01.03.2021
1. Geltungsbereich, Begriffe
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Kletterzentrum DAV Freiburg (Betreiber) und den Nutzenden des Kletterzentrums. Die Allgemeine Benutzungsordnung gilt auch für die zukünftige Nutzung des Kletterzentrums durch alle Nutzende, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf sie bedarf. Die Nutzenden erklären durch Zahlung der jeweiligen Eintrittskosten und mit Betreten und Nutzen des Kletterzentrums ihr Einverständnis mit dieser Allgemeinen Benutzungsordnung.
2. Benutzungsberechtigung
2.1. Zur Nutzung der Kletter- und Boulderanlage sind nur Personen berechtigt, die über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen der beim Bouldern (seilfreies Klettern bis max. 4,50 Meter Griffhöhe) und beim Klettern anzuwendenden Sicherungstechniken und -maßnahmen verfügen oder die selbst für eine Anleitung durch fachkundige Personen sorgen. Klettern erfordert wegen der damit verbundenen erheblichen (Sturz-)Risiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung der Nutzenden.
2.2. Die Sektion/ der Betreiber führt keine Kontrollen durch, ob Nutzende (oder diese anleitenden Personen) über ausreichende Kenntnisse der korrekten Durchführung der Sicherungstechniken und -maßnahmen verfügen und diese anwenden. Es obliegt den Nutzenden, dies jeweils im Einzelfall zu prüfen, eine Haftung des Betreibers ist diesbezüglich ausgeschlossen. Der Aufenthalt in der Kletteranlage und deren Benutzung erfolgt insoweit auf eigenes Risiko des jeweiligen Nutzers. Siehe hierzu im Einzelnen die Hallen-, Kletter- und Boulderregeln.
2.3. Jede erwachsene Person muss sich vor Nutzung der Kletter- und Boulderanlage mittels (ggf. digitalem) Anmeldeformular für Erwachsene registrieren; bzgl. minderjähriger Nutzende siehe unten. Im Zuge der Registrierung werden auf die Gefahren in der Kletter- und Boulderanlage hingewiesen und die Benutzungsordnung (BNO) sowie die Hallen-, Kletter- und Boulderregeln dargelegt. Mit der Unterschrift bestätigt die Nutzende, die BNO und die Regeln zu akzeptieren und einzuhalten – siehe auch Ziffer 2.
2.4. Der Eintrittspreis ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste (vgl. Aushang). Jeder Nutzende muss während seines Aufenthalts in den Anlagen den Beleg über die Entrichtung des Eintrittspreises jederzeit vorzeigen können. Ermäßigte Eintrittspreise werden nur gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises gewährt (z. B. DAV-Ausweis).
2.5. Als Vertragsstrafe wird eine erhöhte Eintrittsgebühr in Höhe von 50€ bei Nutzung der Anlage ohne Entrichtung des (korrekten) Eintrittspreises fällig. Die Geltendmachung von weiteren (Schadensersatz-) Ansprüchen bleibt vorbehalten.
2.6. Der sofortige Verweis aus den Anlagen und die Erteilung eines dauerhaften Hausverbots bleiben für den Fall der wiederholten Nutzung der Anlage ohne Entrichtung des korrekten Eintrittspreises während eines Zeitraums von einem Jahr oder für den Fall der trotz Abmahnung wiederholt schuldhaften Nutzung der Anlage entgegen den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung in ihrer jeweiligen Fassung vorbehalten. Im Fall eines sofortigen Verweises oder eines dauerhaften Hausverbots wird der gezahlte Eintrittspreis zeitanteilig dem Nutzer erstattet.
2.7. Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Die Kletteranlage darf nur während der Öffnungszeiten benutzt werden.
2.8. Minderjährige bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Alter: bis 17 Jahre) dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht eines*r Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde, benutzen.
2.9. Minderjährige ab vollendetem 14. Lebensjahr (Alter: ab 14 bis 17 Jahre) dürfen die Kletteranlage ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten benutzen, sofern sie eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen (siehe auch Ziffer 2.12).
2.10. Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Alter: ab 12 bis 13 Jahre, ab 14 Jahre tritt Punkt 2.9 ein) dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person benutzen, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde.
2.11. Minderjährige Teilnehmende einer Gruppenveranstaltung dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht einer volljährigen Person benutzen, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde; der Leiter einer Gruppenveranstaltung einer DAV-Organisation muss mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben, vorausgesetzt die DAV-Organisation bestätigt das Einverständnis der Erziehungsberechtigten des Leiters mit der Durchführung der Gruppenveranstaltung. Für jeden minderjährigen Teilnehmer ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Die (DAV-)Organisation, in deren Auftrag die Gruppenveranstaltung durchgeführt wird, hat das jährlich zu erneuernde Formblatt „Dauerbestätigung für geleitete Gruppenveranstaltungen“ vorzulegen (siehe auch Ziffern 2.12 und 2.13).
2.12. Formblätter für Einverständniserklärungen liegen in der Kletteranlage aus und können auf der Homepage https://kletterzentrum-freiburg.de/infos#03-fragen heruntergeladen werden. Sie müssen beim erstmaligen Besuch der Kletteranlage vollständig ausgefüllt im Original an der Kasse abgegeben werden.
2.13. Leitende einer Gruppenveranstaltung, Erziehungsberechtigte und Aufsichtsberechtigte haben dafür Sorge zu tragen, dass die Benutzungsordnung von allen Gruppenteilnehmern oder von den durch sie begleiteten Minderjährigen eingehalten wird.
2.14. Die gewerbliche Nutzung der Kletteranlage ist nur mit einer besonderen Genehmigung des Betreibers gestattet. Auf diese besteht kein Anspruch.
2.15. Anweisungen des Hallenpersonals sind zu befolgen (Hausrecht). Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist das Hallenpersonal befugt, die Kletteranlage oder Teile davon ohne Erstattung des Eintrittspreises zu schließen und zu räumen.
2.16. Der Betreiber ist berechtigt, die Öffnungszeiten der Anlage jederzeit zu ändern. Auch die Nutzungszeiten und die Nutzung einzelner Bereiche können seitens des Kletterzentrums zur Durchführung besonderer Maßnahmen (z.B. Vorbereitung und Ausführung von Wettkämpfen, Reparaturen, Routenbau, etc.) eingeschränkt werden. Geänderte Öffnungszeiten werden auf der Website https://kletterzentrum-freiburg.de und in den sozialen Medien veröffentlicht. Eine Änderung der Öffnungs- und Nutzungszeiten und Nutzungsbereiche berechtigt die Nutzenden nicht zur Kündigung oder Minderung der Entgelte. Dasselbe gilt für Einschränkungen aufgrund von Maßnahmen außerhalb des Kletterzentrums, z.B. aufgrund behördlicher Anordnungen.
2.17. Nutzende sind verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Namen, Adresse, Bankverbindung etc.) dem Kletterzentrum unverzüglich mitzuteilen. Die Nutzenden tragen die Kosten, die dem Betreiber dadurch entstehen, dass Änderung die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitgeteilt werden.
3. Abonnements
3.1. Nutzende des Kletterzentrums werden bei Abschluss eines Abonnementvertrages mit dem Betreiber nicht automatisch Mitglied in der Sektion Freiburg-Breisgau des Deutschen Alpenvereins e.V.
3.2. Es wird kein Ausweis ausgestellt. Die Identifizierung der Abonnenten beim Zutritt zur Anlage wird mit Hilfe eines digitalen Fotos vom Personal durchgeführt, welches bei Antragsstellung gespeichert wird. Dem Personal ist es vorbehalten ggf. eine Identifizierung über einen Personalausweis oder ähnliche Dokumente mit Lichtbild zu verlangen.
3.3. Abonnements für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich.
3.4. Das Abonnement ist personengebunden und kann nicht übertragen werden.
3.5. Abonnements haben eine Erstlaufzeit von 12 Monaten. Der Vertrag kann erstmalig mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat und kann jeweils mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Monats gekündigt werden. Die Kündigung des Abonnements erfolgt textlich unter Angabe von Vornamen, Namen und Geburtsdatum gegenüber dem DAV Kletterzentrum Freiburg, Lörracher Str. 20a, 79115 Freiburg im Breisgau, oder per E-Mail an kletterzentrum@dav-freiburg.de.
3.6. Der bei Vertragsabschluss gültige Preis eines Abonnements bleibt während der Erstlaufzeit unverändert, es sei denn die Voraussetzung für die Preishöhe ändert sich bei den Nutzenden, wie z.B. Wegfall der DAV-Mitgliedschaft, Veränderung der Altersklasse, Gruppenwechsel u.a. In diesen Fällen gilt der dann einschlägige Preis ab dem nach Änderung der Preisklasse folgenden Monat, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
3.7. Bei einer Preiserhöhung nach der einjährigen Erstlaufzeit des Abonnements kann unverzüglich gekündigt werden zum Monatsende vor Eintritt der Erhöhung. Das Abonnement kann unabhängig von der Erstlaufzeit ausgesetzt oder gekündigt werden im Falle einer Schwangerschaft oder schwerwiegenden Verletzung, die länger als einen Monat fortbesteht (mit Vorlage jeweils eines ärztlichen Attests) und im Falle eines Umzugs bei einer Entfernung von mindestens 70 km. (mit Vorlage einer Ab- und Anmeldebestätigung). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund im Übrigen bleibt unberührt.
3.8. Der Monatspreis ist zum Ersten des Monats fällig und wird ausschließlich per Bankeinzugsermächtigung eingezogen. Bei einer von den Nutzenden zu vertretenden Rücklastschrift berechnet der Betreiber pauschale Kosten in Höhe von 5€, weitere Verzugskosten bleiben unberührt. Die offenen Kosten werden im nächsten Monat eingezogen. Bei 2 Monaten Zahlungsverzug ist der Betreiber berechtigt, das Abonnement zu kündigen.
3.9. Bei Abmeldung aus einer Gruppe endet der zugehörige Abonnementvertrag mit Ablauf des Monats, in dem der Nutzende ausscheidet. Der Nutzende hat diesen Gruppenaustritt textlich unter Angabe von Vornamen, Namen und Geburtsdatum gegenüber dem DAV Kletterzentrum Freiburg, Lörracher Str. 20a, 79115 Freiburg im Breisgau, oder per E-Mail an kletterzentrum@dav-freiburg.de zu melden.
4. Spinde
4.1. Die vorhandenen Spinde können während ohne weitere Formalitäten frei aus dem zur Verfügung stehenden Kontingent ausgewählt und benutzt werden. Ein Recht auf Benutzung eines Spindes besteht nicht. Der Zugang zu den Spinden kann nur während der Öffnungszeiten des Kletterzentrums gewährt werden.
4.2. In den Spinden dürfen keine leicht verderblichen Speisen, nasse Textilien oder gefährlichen Gegenstände deponiert oder gelagert werden.
4.3. Der Betreiber ist berechtigt eine zwangsweise Öffnung oder Entleerung eines Spindschranks vorzunehmen, wenn der dringende Verdacht eines Verstoßes gegen 4.2 oder eine behördliche Anordnung oder Gefahr im Verzug besteht.
4.4. Versperrte Spinde, die nicht regulär über ein Abonnement gemietet wurden, werden routinemäßig täglich zwischen 23:00 Uhr und 09:00 Uhr mittels Mastercard geöffnet und entleert.
4.5. Die entnommenen Gegenstände werden entweder gelagert und nach Ablauf von drei Monaten entsorgt oder wegen ihrer Gefährlichkeit oder auf Grund gesetzlicher Bestimmungen an Behörden übergeben. Die Nutzer*in eines Spindes verzichtet nach Ablauf der Frist auf die Geltendmachung sämtlicher Rechte und stimmt einer an die Frist anschließenden Entsorgung ausdrücklich zu. Damit ergibt sich kein Entschädigungsanspruch der Nutzerin/des Nutzers des Spindes gegenüber dem Betreiber. Vorgefundene Lebensmittel werden ohne Anspruch auf Erstattung sofort entsorgt.
4.6. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die in den Spinden Deponiert bzw. aufbewahrt werden.
5. Kurse, Gruppen, Events
Anmeldung und Teilnahme
5.1. Die Anmeldung zu und Bezahlung von Kursen, Gruppenveranstaltungen oder Events erfolgt online oder im Kletterzentrum. Die Teilnahmegebühren beinhalten die Kosten für Kurse, Gruppenveranstaltungen oder Events, nicht den Eintritt in das Kletterzentrum.
5.2. Die zu zahlende Kurs-, Gruppen- oder Eventkosten richten sich nach dem Mitgliedsstatus, Alter und möglicher Ermäßigung zum Zeitpunkt des Kurs-, Gruppen- oder Eventbeginns. Anspruch auf eine rückwirkende Erstattung oder Anrechnung von Kosten, bspw. aufgrund eines Beitritts in die DAV Sektion Freiburg-Breisgau e.V., besteht nicht.
5.3. Mit der Buchung über die Webseite https://kletterzentrum-freiburg.de werden die AGB und Widerruf des Betreibers anerkannt. Die Buchung wird mit der Buchungsbestätigung seitens des Betreibers per E-Mail verbindlich.
5.4. Die Teilnahme setzt voraus, dass die in der Ausschreibung der Kurse angegebene Leistungsfähigkeit so weit erfüllt wird, dass die Gruppe nicht unzumutbar gestört, behindert oder gefährdet wird. Die Kursleitenden können jederzeit Personen ausschließen, die den Anforderungen nicht gewachsen erscheinen. Etwaige gesundheitliche Einschränkungen sind den Kursleitenden vor Beginn mitzuteilen.
Rücktritt und Kosten der Stornierung
5.5. Der Betreiber kann eine Veranstaltung auch kurzfristig absagen, insbesondere wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, Kursleitende ausfallen oder aus anderen wichtigen Gründen. Die Leistungspflicht des Betreibers entfällt. Etwaige Zahlungen werden in voller Höhe an die Angemeldeten erstattet. Muss die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder höherer Gewalt abgebrochen werden, entfällt die Leistungspflicht des Betreibers, anteilige Teilnahmegebühren werden erstattet.
5.6. Nach verbindlicher Buchung kann eine Anmeldung nicht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB widerrufen werden, da im Freizeitbereich Leistungen zu einem bestimmten, festgelegten Zeitpunkt erbracht werden.
5.7. Teilnehmende können bis zum Beginn der Veranstaltung jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung hat in Textform zu erfolgen. Sie ist kostenfrei bis zum 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn möglich.
5.8. Ab 13 Tagen vor der Veranstaltung werden 50 % der Gesamtkosten fällig, ab 5 Tage 80 %, danach 100%. Bei Nichterscheinen sind 100 % der Kosten fällig. Das gilt auch bei vorzeitigem Abbruch oder Ausschluss. Die Stornogebühr entfällt, wenn geeignete Ersatzteilnehmer benannt werden können oder der Betreiber den Platz/die Plätze besetzen kann. Teilnehmende können den Nachweis führen, dass durch den Rücktritt dem Betreiber kein Schaden oder wesentliche geringere Kosten entstanden sind als die oben angegebenen gestaffelten Kurskosten.
5.9. Bei Umbuchungen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5€ mit der Rückerstattung verrechnet. Bei Teilnahmeunfähigkeit laut Vorlage eines ärztlichen Attests sind Kulanzregelungen möglich.
6. Gefahren beim Bouldern und Klettern – Grundsatz der Eigenverantwortung
6.1. Bouldern und Klettern erfordern wegen der damit verbundenen erheblichen (Sturz-)Risiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung. Gefahren können auch von herabfallenden Gegenständen ausgehen, insbesondere durch künstliche Klettergriffe, die sich unvorhersehbar lockern oder brechen können. In den Außenanlagen können in Abhängigkeit von der Witterung unter anderem besondere Gefahren durch Feuchtigkeit, Eis oder Schnee bestehen.
6.2. Jede Nutzende hat in Eigenverantwortung die nachstehenden »Kletter-Regeln (Sicher Klettern)«, »Hallen-Regeln (Allgemeine Verhaltensregeln in der Kletter- und Boulderhalle)« und »Boulder-Regeln (Sicher Bouldern)« anzuwenden, um mögliche Gefahren für sich und Dritte zu reduzieren.
6.3. Bei der Nutzung der gekennzeichneten Kletterlinien müssen Seile mit mindestens 40 m Länge verwendet werden.
6.4. Bouldern ist nur in den ausgewiesenen Bereichen gestattet (siehe ausgehängten Lageplan). Sofern dort rote Linien angebracht sind, dürfen diese nicht übergriffen werden.
6.5. Vor der Nutzung von Selbstsicherungsautomaten (Auto-Belays) hat sich die Nutzende über die korrekte und sichere Bedienung zu informieren. Hierzu stehen Erklärvideos oder Einführungen des Betreibers und Erklärbilder/Piktogramme bereit. Der Nutzenden ist bewusst, dass sie bei Nutzung der Selbstsicherungsautomaten aufgrund des fehlenden Partnerchecks die Kontrolle für das korrekte Einhängen allein durchführen muss.
6.6. Das Training im Trainingsbereich mit den dortigen Fitnessgeräten erfordert wegen der damit verbundenen Verletzungsgefahr für sich und Dritte ausreichend Erfahrung, Eigenverantwortung und Rücksichtnahme.
6.7. Trotz Lüftung kann in Kletterhallen vor allem im Boulderbereich die Staubbelastung hoch sein. Kleinkinder insbesondere im Säuglingsalter und auch atemwegserkrankte Personen sollten diese Bereiche zu den Stoßzeiten meiden.
7. Ausrüstungsverleih
7.1. Zum Ausleihen von Ausrüstungsgegenständen sind nur Personen berechtigt, die über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen der beim Bouldern und Klettern anzuwendenden Sicherungstechniken und -maßnahmen und über den fachgerechten Umgang mit den ausgeliehenen Ausrüstungsgegenständen verfügen oder selbst für eine Anleitung durch fachkundige Personen sorgen. Siehe auch Ziffern 2.1 und 6.1.
7.2. Minderjährige sind nicht berechtigt, Ausrüstungsgegenstände auszuleihen, es sei denn, sie können eine Einverständniserklärung (siehe auch Ziffer 2.10) der Erziehungsberechtigten zum selbstständigen Ausleihen von Ausrüstungsgegenständen vorlegen. Im Rahmen von Gruppenveranstaltungen müssen Ausrüstungsgegenstände über den jeweiligen Gruppenleiter ausgeliehen werden, es sei denn, Satz 1 trifft zu.
7.3. Die Verleihgebühren ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste (vgl. Aushang). Für die ausgeliehenen Ausrüstungsgegenstände ist ein Pfand in Form eines Ausweises zu hinterlegen. Die ausgeliehenen Ausrüstungsgegenstände dürfen nur in der jeweiligen Anlage benutzt werden, in der sie entliehen wurden.
7.4. Die Verleihdauer endet mit der Rückgabe des Ausrüstungsgegenstands, der spätestens 15 Minuten vor dem Ende der jeweiligen Öffnungszeit am selben Tag zurückzugeben ist. Andernfalls fallen Leihgebühren für eine weitere Ausleihe an.
8. Haftung
Der Umfang der Eigenverantwortlichkeit der Teilnehmenden ergibt sich aus Ziff. 5 und den unten abgedruckten Hallenregeln. Die Haftung des Betreibers wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt (auch für sog. Erfüllungsgehilfen), soweit gesetzlich zulässig. Das gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Das gilt auch nicht für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Nutzenden regelmäßig vertrauen dürfen. Für abhandengekommene Wertsachen der Nutzenden übernimmt der Betreiber keine Haftung. Fundsachen werden nach einer Aufbewahrungsfrist von 2 Monaten caritativen Zwecken zugeführt.
9. Gültigkeit
9.1. Die Benutzungsordnung tritt am 21.10.2024 in Kraft.
9.2. Die vorliegende Benutzungsordnung wird von der Nutzenden der Kletteranlage durch Unterschrift auf dem Anmeldeformular für Erwachsene und ggf. der Einverständniserklärung für Minderjährige bzw. der digitalen Unterschrift im Kassensystem anerkannt.
10. Datenschutz
Die Nutzenden haben die Datenschutzerklärung, die auf der Homepage veröffentlicht ist und auf Verlangen ausgehändigt wird, zur Kenntnis genommen. Bei Abschluss eines Abonnementvertrages und Punktekarten werden digitale Fotos angefertigt, die im Sinne des Datenschutzes ausschließlich zur Überprüfung der Eintrittsberechtigung gespeichert werden.
11. Änderungen
Der Betreiber ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
Hallenregeln
Richtiges Verhalten in der Kletter- und Boulderhalle
1. Du hast Verantwortung!
- Du benutzt die Kletter- und Boulderhalle eigenverantwortlich! Der Betreiber führt keine Kontrollen durch.
- Klettern und Bouldern bergen erhebliche Sturzgefahren: Du kannst dich oder andere schwer oder tödlich verletzen.
- Schau nicht weg, wenn andere Fehler machen: Sprich sie an!
2. Fairness und Rücksichtnahme!
- Nimm Rücksicht und gefährde weder dich noch andere. Passe dein Verhalten der jeweiligen Situation an.
- Vermeide bei hoher Auslastung langes Ausbouldern, Reservieren von Routen, blockieren der Sicherungsautomaten und unnötige Stürze.
- Klettere nur auf ausgewiesenen Kletterlinien.
- Nutze an den Sicherungsautomaten nur die zugewiesene Kletterlinie
- Steige nicht in bereits belegte und überschneidende Routen ein
- Sprich mit den Nachbar-Seilschaften, bevor du in eine Route einsteigst. Auch wenn der Abstand für dich ok ist, muss das nicht für andere gelten.
- Lass den Sichernden ihren nötigen Aktionsraum.
- Klettere und sichere nur mit geeigneten Schuhen und auf keinen Fall barfuß.
- Vermeide unnötigen Magnesiaverbrauch.
- Vermeide unnötigen Lärm beim Klettern, Anfeuern und Spielen.
3. Achtung Gefahrenraum!
- In der Kletter- oder Boulderhalle können Gegenstände herabfallen
- Gefahr besteht auch dann, wenn du nicht selbst kletterst oder boulderst.
- Beachte deshalb den möglichen Sturzraum über dir.
- Auch im Trainingsbereich kannst du dich oder andere verletzen.
4. Hindernisse wegräumen!
- Kletter- und Boulderbereich immer frei von Rucksäcken, Trinkflaschen, Kinderwägen, und Spieldecken halten.
- Lege dort keine Gegenstände ab und lass auch die Einrichtung dort, wo sie steht (Tische, Bänke, etc.).
5. Bei Unfällen erste Hilfe!
- Jeder ist zur Hilfeleistung verpflichtet. Informiere unverzüglich das Hallenpersonal.
- Auf Anfrage Personalien bekannt geben.
6. Beschädigungen melden!
- Beschädigte oder lose Griffe, Kletterplatten, Haken, Karabiner oder Expressschlingen unverzüglich melden. Veränderungen sind untersagt.
- Schäden, Mängel, Defekte und auffällige Geräusche bei Selbstsicherungsautomaten sofort melden.
- Routensperrungen beachten.
7. Das Kletterzentrum ist kein Spielplatz
- Kinder beaufsichtigen
- Spielen in den Kletter- und Boulderbereichen ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
- Minderjährige ab 14 Jahren dürfen nur mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten unbeaufsichtigt klettern und trainieren.
8. Gefahr durch Schmuck und lange Haare!
- Schmuck kann hängen bleiben und dich verletzen
- Lange Haare zusammen: sie können sich im Sicherungsgerät verfangen.
- Lasse den Chalkbag beim Bouldern am Boden oder hänge ihn dir ohne Karabiner um.
9. Alkohol-, Drogen- und Rauchverbot!
- Nach Alkohol- und Drogenkonsum nicht klettern und Bouldern
- Rauchen ist verboten – auch im Außenboulderbereich
10. Handy, Musik und Tiere stören!
- Handys lenken ab und können herunterfallen.
- Kopfhörer beeinträchtigen deine Aufmerksamkeit.
- Die Mitnahme von Tieren ist nicht erlaubt.
Kletterregeln – Sicher Klettern
1. Team-Setup zu Beginn!
- Gewichtsunterschied klären, geeignete Maßnahmen treffen
- Sicherungskompetenz und Tagesform berücksichtigen
- Kommunikationsregeln vereinbaren
- Klettermaterial prüfen
2. Partnercheck vor jedem Start!
Gegenseitige Kontrolle mit Augen und Händen:
- Anseilknoten und Anseilpunkt
- Sicherungskarabiner
- Sicherungsgerät-Blockiertest
- Gurt und Gurtverschlüsse
- Seilende abgeknotet
3. Nur mit vertrauten Geräten sichern
- Halbautomaten bieten zusätzliche Sicherheit
- Bremshandprinzip: eine Hand umschließt immer das Bremsseil
- Korrekte Position der Bremshand beachten
- Karabiner, Seil und Sicherungsgerät passen zusammen
4. Volle Aufmerksamkeit beim Sichern!
- Kein Schlappseil
- Richtigen Standort nahe der Wand wählen
- Partner beobachten
- Sicherungsbrillen unterstützen die Aufmerksamkeit
5. Sturzraum freihalten!
- Gefahrenzone für Kollisionen großzügig einschätzen
- Am Boden genügend Abstand zur Falllinie des Kletterers
- In der Route genügend Abstand zu anderen Kletterern
- Pendelstürze berücksichtigen
6. Alle Zwischensicherungen richtig einhängen!
- Einhängen aus stabiler Position
- Stürze beim Klippen vermeiden – Bodensturzgefahr!
- Korrekten Seilverlauf im Karabiner beachten
- Nicht hinter das Seil steigen
7. Toprope nur an vorgesehenen Umlenkungen!
- Kein Toprope an einzelnem Karabiner
- Toprope in stark überhängenden Routen nur mit eingehängten Zwischensicherungen
- Prüfen, ob der richtige Seilstrang im Sicherungsgerät eingelegt ist
8. Vorsicht beim Ablassen!
- Partner langsam und gleichmäßig ablassen
- Auf freien Landeplatz achten
- Nie zwei Seile in einen Umlenkkarabiner einhängen
- Kommunikation am Umlenkpunkt
9. Aufwärmen vor dem Start!
- Intensität langsam steigern
- Locker ausklettern, abwärmen
- Verletzungen ausheilen
10. Sei dir deiner Verantwortung bewusst!
- Sei selbstkritisch und offen für Feedback
- Sprich Fehler an, auch die anderer
- Halte dich auf dem neuesten Stand
- Nimm Rücksicht auf Andere
Boulderregeln – Sicher Bouldern
1. Aufwärmen
- Intensives Aufwärmen schützt Muskeln, Bänder und Sehnen
- Aufwärmen nur in geeigneten Bereichen
2. Sturzraum freihalten
- Nicht unter Bouldernden aufhalten
- Keine Gegenstände liegen lassen
- Nicht zu eng nebeneinander oder übereinander bouldern
- Landezone großzügig Einschätzen
3. Spotten
- Richtig spotten lernen
- Nur bei Bedarf spotten
- Gewichtsunterschiede beachten
4. Abspringen oder Abklettern
- Abklettern geht vor Abspringen
- Gekennzeichnete Ausstiege nützen
- Abspringen und landen lernen
- Landen mit möglichst geschlossenen Füßen und – falls nötig – abrollen
5. Auf Kinder achten
- Die Matte ist kein Spielplatz!
- Aufsichtspflicht wahrnehmen
- Maximale Höhe individuell definieren